Hinweise

Bitte beachten Sie:
Die Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe ist aufgrund von Bauarbeiten in der Saison 2024 geschlossen.
Wir freuen uns, Sie im April 2025 wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Barrierefreiheit

Leider ist die Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe aufgrund der derzeitigen baulichen Gegebenheiten nicht barrierefrei zugänglich.
Das zum Ensemble gehörende Wächterhaus ist über eine Rampe am Hintereingang barrierefrei zugänglich. Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Erdgeschoss. Zur Ausleihe während des Museumsbesuchs stehen Klapphocker bereit. Sprechen Sie uns gerne an der Kasse darauf an.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten.
Kontaktdaten

Hunde

In der Großherzoglichen Grabkapelle Karlsruhe und im Wächterhaus ist das Mitführen von Tieren, mit Ausnahme von Assistenzhunden, nicht gestattet.
Verunreinigungen sind durch den Hundebesitzer zu beseitigen.

Das Mitführen von Hunden in der Außenanlage ist gestattet; sie müssen jedoch an der kurzen Leine geführt werden. Verunreinigungen sind durch den Hundebesitzer zu beseitigen. Andere Tiere und Kampfhunde dürfen nicht mitgeführt werden.

Fotografieren

In der Großherzoglichen Grabkapelle Karlsruhe ist das Fotografieren ohne Blitz für private Zwecke gestattet. Zum Schutz der Totenruhe gemäß § 168 StGB wird vor allem bei Aufnahmen in der Gruft um besondere Rücksichtnahme gebeten. Es ist ein gebührender Abstand zu den Särgen einzuhalten. Erlaubt sind lediglich dokumentarische Aufnahmen der Grablege. Das Fotografieren und Filmen kann untersagt werden, wenn es zu einer Beeinträchtigung oder Störung des Führungsbetriebs oder der Totenruhe gemäß § 168 StGB kommt. Die Verwendung von Stativen oder Selfie-Sticks ist nicht erlaubt.

Auf dem gesamten Außenareal ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ohne Stativ gestattet. Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke und Werbung jeglicher Art bedarf grundsätzlich und für alle Bereiche der vorherigen Zustimmung der Schlossverwaltung Bruchsal und kann von einem Entgelt abhängig gemacht werden.
Zum Schutz der Totenruhe gemäß §168 StGB wird um Rücksichtnahme gebeten.

Die Verwendung von Drohnen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Hier finden Sie ausführliche Informationen, sowie das Antragsformular:
Richtlinien für Foto-/Filmaufnahmen (PDF - nicht barrierefrei*)
Antrag auf Erteilung einer Foto-/Drehgenehmigung (PDF - nicht barrierefrei*)

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Areal* grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften. Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz. Hintergrund für dieses Verbot ist die deutlich erhöhte Unfallgefahr für unsere Besucher.

* Das gesamte Areal beinhaltet: den Außenbereich, das Wächterhaus sowie die Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe

Warnung vor Astabbrüchen

Infolge von Trockenheit und hohen Temperaturen kommt es in den Gehölzbeständen in den Parkanlagen vermehrt zu Abbrüchen von teilweise großen Ästen. Grund dafür ist, dass die Trockenheit bei den Altgehölzen zu einer erhöhten Verdunstung führt, wodurch der Saftstrom die Blätter und Zellen in den Kronen nicht mehr erreicht, weshalb Äste abgeworfen werden.
Der letztjährige sehr trockene und heiße Sommer hat zudem zur Schwächung und zu Schäden an Bäumen geführt, deren Folgen sich jetzt zeigen.
Für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher führen zertifizierte Baumkontrolleure regelmäßig und flächendeckend Sichtkontrollen und Baumbegutachtungen durch. Des Weiteren wird regelmäßig Totholz entnommen und Sicherheitsfällungen vorgenommen. Das Abwerfen der Äste ist jedoch ein Schutzvorgang der Bäume, der im Bauminneren stattfindet und daher nicht vorhergesehen werden kann. Betroffen sind nicht nur Zweige, sondern auch Stark-Äste von bis zu 50 cm Durchmesser.
 
Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten bittet alle Besucherinnen und Besucher des Parks, auf den Wegen zu bleiben, warnt trotz des verlockenden Schattens ausdrücklich vor dem Aufenthalt unter Altbäumen und rät vom Verweilen in diesen Bereichen ab!

Brandgefahr in den Gärten

Aufgrund von hohen Temperaturen und wenig Niederschlag sind die Wiesen und Rasenflächen der historischen Gärten und Parkanlagen sehr trocken. Offenes Feuer und Grillen ist nach den Parkordnungen in den Gärten generell verboten, aber die Besucherinnen und Besucher werden noch einmal besonders darum gebeten, auch keine Zigaretten, Glasflaschen und anderen Abfall in den Anlagen fallen zu lassen. Damit wird nicht nur Vermüllung vermieden, sondern auch ein ungeplantes Entflammen der Vegetation verhindert.

Besucherordnung

Broschüre herunterladen (PDF - nicht barrierefrei*)

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.